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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08   

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https://dejure.org/2008,6804
OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung als unbeachtlich bei deren Einordnung als unerheblich oder außerhalb des Verfahrens liegend

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 122 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 S. 1; ; RVG § 11; ; RVG § 11 Abs. 2; ; RVG § 11 Abs. 5; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 21 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1367
  • FamRZ 2008, 1969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00

    Die Einrede der Verjährung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08
    Werden Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung erhoben, die unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, sind diese Einwendungen als unbeachtlich zu behandeln - die Festsetzung hat zu erfolgen (OLG Naumburg MDR 2001, 114).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt dann vor, wenn die Einwendung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann (OLG Naumburg, MDR 2001, 114, Hartmann a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Naumburg, MDR 2008, 1367 - 1368, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, AGS 2003, 160, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; KG Berlin MDR 2008, 43 - 44 zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08

    Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der

    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08   

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OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,10604)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2008 - 11 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,10604)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 11 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,10604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner Vergütung in einem Verfahren wegen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1003; RVG § 17 § 22
    Streitwert bei Einigung über Gegenstände eines Eil- und des Hauptsacheverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1068
  • FamRZ 2008, 1969
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 WF 39/04

    Bemessung der Anwaltsgebühren für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08
    Sofern die Parteien Gegenstände des Eilverfahrens und des Hauptprozesses in die Einigung einbezogen haben, entsteht für den Anwalt nur eine Einigungsgebühr, die aus den zusammengerechneten Werten zu berechnen ist (Anwaltskommentar Schneider/Wolf, RVG , 3. Aufl., § 22 RVG , Rdn. 11; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 17 RVG Rdn. 13; vgl. zur alten Rechtslage nach § 7 Abs. 2 BRAGO : OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 310 f.; OLG München Rpfleger 1993, 463 ; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 94; Gerold/Schmidt-von Eicken, 14. Aufl., § 23 BRAGO Rdnr. 55; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 20. Aufl. "Vergleichsgebühr 5.3").
  • OLG München, 22.03.1993 - 11 WF 582/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08
    Sofern die Parteien Gegenstände des Eilverfahrens und des Hauptprozesses in die Einigung einbezogen haben, entsteht für den Anwalt nur eine Einigungsgebühr, die aus den zusammengerechneten Werten zu berechnen ist (Anwaltskommentar Schneider/Wolf, RVG , 3. Aufl., § 22 RVG , Rdn. 11; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 17 RVG Rdn. 13; vgl. zur alten Rechtslage nach § 7 Abs. 2 BRAGO : OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 310 f.; OLG München Rpfleger 1993, 463 ; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 94; Gerold/Schmidt-von Eicken, 14. Aufl., § 23 BRAGO Rdnr. 55; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 20. Aufl. "Vergleichsgebühr 5.3").
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